Prüfungen bringen Sicherheit
Ein Medikament darf in Deutschland nur verkauft werden,
wenn es die zuständigen Behörden geprüft und zugelassen
haben. Damit wird sichergestellt, dass alle im offiziellen
Handel erhältlichen Medikamente den behördlichen
Anforderungen bezüglich Sicherheit und Qualität entsprechen.
Das gilt für rezeptpflichtige Mittel genauso wie für frei
verkäufliche Medikamente. Auch Mittel, die nach Ablauf der
Originalpatente von anderen Firmen als Generika angeboten
werden, werden erneut einer Zulassungsprüfung unterzogen.
Damit besteht auch bei Generika eine gesetzliche
Qualitätssicherung.
Die Prüfung eines Medikamentes auf seine Wirksamkeit und
Verträglichkeit erfolgt auf verschiedenen Stufen erfolgen:
Haben alle Prüfungen die Unbedenklichkeit eines
Medikamentes ergeben und seine Wirksamkeit bestätigt, so
entscheidet die Gesundheitsbehörde über die Zulassung.
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