Schwangerschaft und Stillzeit
Nimmt eine schwangere Frau ein Medikament ein, so
gelangen die meisten Wirkstoffe über den Mutterkuchen in den Körper
des Kindes. Dieser Vorgang wird noch durch den Umstand begünstigt, dass
in der Schwangerschaft die Wirkstoffe in einem Arzneimittel oft
langsamer als sonst abgebaut und ausgeschieden werden. Besonders
konsequent sollte die werdende Mutter in den ersten 12
Schwangerschaftswochen auf die Einnahme von Medikamenten verzichten,
weil in dieser Zeit die Gefahr am größten ist, dass das Kind
geschädigt wird.
Auch in der Stillzeit sollte die Mutter möglichst
keine Medikamente einnehmen, weil der Säugling diese häufig über die
Muttermilch aufnimmt.
Gemäß den Richtlinien der Behörden müssen die
Hersteller von Medikamenten Angaben machen, ob und wie das Arzneimittel
in der Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werden darf. Alle
Medikamente sind bezüglich ihrer Sicherheit einer
Schwangerschaftskategorie zugeteilt. Grundsätzlich sollte man aber nach
Möglichkeit immer vermeiden, während der Schwangerschaft und der
Stillzeit Medikamente einzunehmen.
Bei Zweifeln, ob ein Mittel in der Schwangerschaft
genommen werden kann, fragen Sie Ihren Apotheker. Er kann Ihnen
verlässliche Auskunft geben. Letztlich entscheidet jedoch der Arzt, ob
bei einer medikamentösen Behandlung der Nutzen für die Mutter größer
ist als die Gefahren für das Kind.
Während der Schwangerschaft darf nicht auf jedes
Medikament verzichtet werden. Bei Krankheiten der Mutter, wie
erniedrigter Blutdruck oder Infektionen, die letztendlich auch das Leben
und die Gesundheit des Kindes bedrohen können, müssen während der
Schwangerschaft behandelt werden. Hierfür stehen bewährte Arzneimittel
zur Verfügung, die, wie z.B. das Penicillin, im gesamten Verlauf der
Schwangerschaft völlig problemlos für Mutter und Kind eingenommen
werden können.
Grundsätzlich ist also eine Behandlung mit
Arzneimitteln während der Schwangerschaft möglich, wenn folgende
Regeln eingehalten und Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:
Regel 1:
Arzneimittel in der Schwangerschaft
niemals ohne ärztliche Verordnung.
Regel 2:
Wenn möglich, Einsatz bewährter, bekannter Wirkstoffe, die bezüglich
ihrer Sicherheit für Mutter und Kind ausreichend erforscht sind und über
deren Einsatz auch in der Schwangerschaft ausreichende Erfahrungen
vorliegen.
Regel 3:
So wenig Arzneimittel, wie möglich (aber so viel, wie für die Gesundheit
von Mutter und Kind nötig!).
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